1. Allgemeines
Bei allen Touren setzt celine aktiv reisen ein angemessenes Maß an Kooperation und Teamgeist voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu dieser Art des Reisens. Es wird – wenn nicht anders angegeben – durchschnittliche und altersgemäße Gesundheit und Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Durchführung wird garantiert, wie im Programm beschrieben, jedoch unter Berücksichtigung der für solche Natur- und Aktiv-Reisen zutreffenden Einschränkungen und Unwägbarkeiten. Für selbst- oder fremdverschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen. Es empfiehlt sich daher der Abschluss entsprechender Reiseversicherungen. Programmänderungen und Änderungen des Tourenverlaufs, sofern der Charakter der Reise nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.
2. Anmeldungen und Zahlungsbedingungen
Interessenten sollten sich rechtzeitig anmelden. Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.
2.1. Für mehrtägige Reisen kann eine verbindliche Anmeldung ausschließlich schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sonderwünsche und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Änderungen der Modelle, der Konstruktion oder der Ausstattung bleiben vorbehalten. Abbildungen und Angaben in Katalogen und Prospekten stellen nur Annäherungen dar und sind nicht verbindlich, es sei denn sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2. Bucht der Verbraucher die Reise auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Buchung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Buchung dar.
2.3. Eine Buchung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder auf elektronischem Wege Rechnung/Buchungsbestätigung bestätigt wird, die Anzahlung von 50% des Reisepreises erfolgt ist und vom Kunden die verbindliche Reisebestätigung vorliegt.
3. Rücktritt des Teilnehmers
3.1. Rücktritt bei mehrtägigen Reisen
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Muss der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung zurücknehmen, so hat er bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50% des Teilnehmerpreises zu zahlen. Bei späterem Rücktritt werden folgende Rücktrittskosten in Rechnung gestellt: 29. – 15. Tag 80%, 14. – 3. Tag 90%, bei späterem Rücktritt 100% der Teilnahmekosten. Erscheint der Teilnehmer nicht zum Reisebeginn oder verpasst einen Anschluss, beziehungsweise wird wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert, gilt dies als Rücktritt. Die durch den Rücktritt eines Teilnehmers entstehende Zahlungsverpflichtung des Veranstalters gegenüber anderen Vertragspartnern gehen zu Lasten des zurückgetretenen Teilnehmers, wenn die Stornierungskosten diese Zahlungsverpflichtungen unterschreiten. Wenn ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilgenommen wird, werden die vollen Teilnahmekosten in Rechnung gestellt. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen; für den Eingang ist der Posteingangsstempel maßgeblich. Rücktrittsgebühren werden sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig. Da unabhängig von den Ursachen, die zum Rücktritt führen, Rücktrittskosten berechnet werden, wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen. Umbuchungen werden als Stornierung behandelt.
4. Rücktritt des Veranstalters
4.1 Rücktritt bei mehrtägigen Reisen
Für celine aktiv reisen besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Reise oder die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Reiseleiters, zu geringer Teilnehmerzahl et cetera. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig – eventuell telefonisch – zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.
5. Vorzeitiger Abbruch und Ausschluss
celine aktiv reisen erwartet, dass die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert und mit der Natur ein harmonischer Austausch gepflegt wird. Sollte grob dagegen verstoßen werden, hat der Veranstalter die Möglichkeit, den Teilnehmer unter Begründung auszuschließen. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Teilnehmer das Miteinander der Gruppe unzumutbar schwer beeinträchtigt oder sich oder die Gruppe vorsätzlich oder grob fahrlässig in Gefahr bringt. In derartigen Fällen und bei vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Teilerstattung des bezahlten Reisepreises. Eventuell entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
6. Haftung und Haftungsausschluss
celine aktiv reisen übernimmt keine Haftung für Krankheit oder Verletzung, Schaden, Verlust, Unfall, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten, die direkt oder indirekt vor, während oder nach der Tour entstehen. Die Haftung des Veranstalters aus vertraglich ableitbaren Schadensersatzansprüchen ist – mit Ausnahme von Körperschäden – insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr erbracht, so erbringt der Veranstalter Fremdleistungen. In diesem Falle haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung. Sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrages im Haftungssinn. Der Veranstalter hat nur mittelbaren Einfluss auf die in seinem Auftrag vergebenen Fremdleistungen. Für Verspätungen infolge von Flug- oder Fahrplanänderungen, Wetterbehinderungen oder ähnlichem wird keine Haftung übernommen. Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht garantiert der Veranstalter eine gewissenhafte Durchführung seines Angebots und die Richtigkeit der im Programm beschriebenen Leistungen. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Angebot sorgfältig vorzubereiten. Geringfügige Änderungen sind möglich, sofern sie den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Zuspätkommen oder Nichterscheinen der Teilnehmer am Treffpunkt haftet der Veranstalter nicht. Vermittelt celine aktiv reisen lediglich fremde Leistungen, so haftet celine aktiv reisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger im Reiseprospekt beruhen ausschließlich auf deren Angaben uns gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von celine aktiv reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
7. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reise-Versicherungs-Pakets. Damit sind Sie in folgendem Umfang versichert:
- 1. Reisegepäck-Versicherung
- 2. Reiseunfall-Versicherung, bei Todesfall, bei Invalidität, für Bergungskosten - die jeweiligen Versicherungssummen / Leistungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein
- 3. Reisehaftpflicht-Versicherung, bei Personenschäden, bei Sachschäden und an Mietgegenständen
- 4. Reisekranken-Versicherung
Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind im Ausland anfallende Aufwendungen erstattungsfähig für – Heilbehandlung akut eingetretener Krankheiten und Unfälle sowie schmerzstillende Zahnbehandlung – medizinisch notwendiger Rücktransport – Überführungskosten beziehungsweise Beisetzung im Ausland Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Versicherungsbedingungen in Ihrem Reiseversicherungsticket. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden Ihnen auf Anforderung zugesendet. Jeder Schaden ist sofort und schriftlich an den in Ihrem Versicherungsschein benannten Versicherer zu melden.
7.1. Haftungen unserer Tiere
Unsere Tiere sind selbstverständlich für Sie (Selbstbeteiligung: 250,00 Euro) mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Somit sind Schäden gegenüber Dritten abgesichert.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen den entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sie ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Kommt der Reisende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm reisevertragliche Ansprüche nicht zu. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei der Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, das zur Ausfertigung einer entsprechenden Bestätigung berechtigt ist. Wird das Reiseziel aufgrund höherer Gewalt nicht erreicht, so werden mögliche Kosten zu gleichen Teilen auf die Reiseteilnehmer umgelegt.
9. Leihweise Überlassung der Ausrüstung
Die Planwagen, Eselausrüstung, Fahrräder, Expeditionszelte, Angel-, Biwak- und Survivalausrüstung et cetera werden den Teilnehmern leihweise zur Verfügung gestellt. Für abhandengekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigungen unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände haftet der Teilnehmer in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
10. Persönliche Ausrüstung und Anmietung
Für die Teilnahme an unseren mehrtägigen Reisen ist persönliche Ausrüstung notwendig. Sie umfasst in der Regel die in den Reiseunterlagen befindliche Packliste. Diese Ausrüstung muss von den Teilnehmern besorgt werden, wobei celine aktiv reisen Ihnen mit entsprechender Beratung zur Seite steht. Es besteht die Möglichkeit, diese Ausrüstung über celine aktiv reisen zu mieten oder kaufen.
11. Sonstiges
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Je nach Herkunftsland des Teilnehmers ist ein gültiger Reisepass für die hier vorgestellten Zielländer notwendig. Gegebenenfalls ist auch ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie rechtzeitig vor Reiseantritt. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen, dass Sie sich bitte dann aber von Ihrem Arzt beraten lassen. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzuleiten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft. Zur Abreise sind mitzubringen: Reiseunterlagen (eventuell Beförderungstickets), Sicherungsschein, Überweisungsbeleg, mindestens 6 Monate gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass und eventuelle Reiseversicherungsunterlagen. Fundsachen müssen abgeholt werden. Nur in Ausnahmefällen schicken wir sie unfrei an den Teilnehmer zurück.
12. Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Reiseveranstalters. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Stand: 30.08.2015